Für die Arbeit mit Kindern bilden folgende Gesetze und Verordnungen in Wien den rechtlichen Rahmen:
Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG
Verordnung zum Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBVO
Wiener Kindergartengesetz – WKGG
Verordnung zum Wiener Kindergartengesetz – WKGGVO
Wr.Frühförderungsgesetz – WFfG
Angestellte in Kindergruppen müssen zumindest nach dem Mindestlohntarif bezahlt werden; für Gruppen, die Mitglied im Dachverband sind, gilt die Betriebsvereinbarung mit eigenem Gehaltsschema (eine kleine Geschichte dazu finden Sie hier); einige Kindergruppen sind Mitglied im SWÖ bzw. bezahlen nach dem SWÖ-Gehaltsschema.
Und falls das noch nicht verwirrend genug ist, gibt es hier noch eine vergleichende Übersicht…
Wichtige Informationen zum Thema Aufsichtspflicht (1,53 MB) finden Sie hier.